Zentrum für Präventivmedizin
Wahlarzt

Wahlarzt

Die Wahlarztordination

  • Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte / innen ohne Kassenverträge, daher können die
    erbrachten Leistungen nicht direkt mit dem Krankenkassen verrechnet werden.
  • Die Kostenrückerstattung erfolgt über die Krankenkasse nach Einreichung der Honorarnote.
  • Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. 
    Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars.
  • Wir helfen Ihnen gerne bei der Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei
    dieser vorgelegt werden. Es ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen.
  • Jede Ordination ist vor Ort bar oder mittels Bankomat zu bezahlen.

Die Vorteile einer Wahlarztordination

  • Rasche Terminvereinbarung
  • Kein Zeitdruck
  • Keine Wartezeiten
  • Individuelle Betreuung in entspannter Atmosphäre