Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte / innen ohne Kassenverträge, daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit dem Krankenkassen verrechnet werden.
Die Kostenrückerstattung erfolgt über die Krankenkasse nach Einreichung der Honorarnote.
Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei dieser vorgelegt werden. Es ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen.
Jede Ordination ist vor Ort bar oder mittels Bankomat zu bezahlen.